Ihre Kosten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der logopädischen Behandlung gemäß der Verordnung zur Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie bis zum 18. Lebensjahr.
Erwachsene Patienten leisten eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Kosten sowie € 10,00 je Rezept.
Die Heilmittelverordnungen werden vom Haus- oder Kinderarzt, Phoniater, HNO-Arzt, Neurologen, Kieferorthopäden, MKG-Chirurgen oder Zahnarzt ausgestellt und sind 14 Tage gültig.
Die Kosten für privat versicherte Patienten sind nicht festgelegt und richten sich nach der Beihilfevorschrift des Bundes für Heilmittelerbringer.